Alle Verkäufer sind verpflichtet, Ihre Kunden ungefragt auf die entsprechenden Risiken von Verfärbungen bei hellen Polsterstoffen (auch bei Fleckschutzimprägnierung) durch nicht farbechte Bekleidungsstücke (z.B. Jeans etc.) hinzuweisen.
Bitte beachten Sie: Diese Anfärbungen sind nicht mit normalen Verschmutzungen vergleichbar, sie sind äußerst hartnäckig und können aus den meisten Bezugsmaterialien nicht mehr entfernt werden.
Es handelt sich hierbei keineswegs um einen Mangel des Bezugsstoffs, sondern um einen Fehler des Bekleidungstextils, der im Bekleidungshaus reklamiert werden muss!